Wenn ein Bericht über einen Unfall geschrieben wird, bei dem ein Radfahrer verletzt wurde, muss geschrieben werden, dass er keinen Helm trug. Egal, ob die Verletzungen oder der Hergang dem Schreiber bekannt sind.
Tatsächlich gilt aber: bei „Unfallhergang noch nicht bekannt“ könnte die Informationen sehr irrelevant sein.
Vielleicht ist die Tatsache des fehlenden Helms interessant, wenn man sie in Bezug zu den Verletzungen setzt. Sollte dann aber schon eine Kopfverletzung sein. Armbrüche stehen selten in Bezug zu vergessenen Helmen.
Wenn Du von einem Panzer übermöllert oder bei hoher Aufprallgeschwindigkeit von einem Auto umgerammt wisst, kann der Helm auch sehr uninteressant sein.
Interessant ist, dass bei Unfällen mit Autos ich noch nie den Satz fand: „das Fahrzeug hatte keinen Airbag.“
Der fehlende Helm des Radfahrers ist das zu kurze Kleid des Vergewaltigungsopfers.