Zusammenfassung der beliebtesten Falschideen zu Radfahrern

  1. Radfahrer müssen alles nehmen, was nach Radweg aussieht – Man muss nur die Wegenehmen, bei denen ein weißes Fahrrad auf einem blauen Schild zu sehen ist (auch wenn da noch ein Fußgängerzeichen bei ist) Außerdem müssen sie nutzbar sein – Schlaglöcher oder Unrat können dagegen sprechen.
  2. Rennräder brauchen kein Licht? – Wenn dunkel, brauchen alle Räder Licht. #isso
  3. Ich muss 1,50m Abstand halten beim Überholen – wie soll denn das funktionieren bei Einbahnstraßen, bei denen Räder entgegenkommen? – Ganz normal. Beim Überholen muss man Abstand halten. Bei Entgegenkommenden handelt es sich nicht um Überholen. Dennoch: Vorsicht – wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern.
  4. Räder müssen dann aber auch 1,50m Abstand halten, wenn sie an Kreuzungen überholen. – Nein, müssen sie nicht. Aber es gilt: es muss genug Platz sein, mäßige Geschwindigkeit – und die Autos müssen gerade warten z.B. wegen Rot.
  5. Wenn Fahrräder auf einem Schutzstreifen fahren, dann braucht man die 1,50m nicht einhalten. – Bitte Abstand halten. Der weiße Streifen ist als Knautschzone ungeeignet.
  6. Radfahrer müssen immer hintereinander fahren. – Nein. Sie müssen nur hintereinander fahren, wenn sie andere behindern. Beispielsweise: wenn Autos überholen, dann müssen sie normalerweise eh auf die Gegenfahrbahn wegen des Abstands. Dann kann es unerheblich sein, ob es ein oder zwei Räder sind.
  7. Radfahrer dürfen keine Kopfhörer nutzen. – Nein. Man darf leise Musik hören. Fun fact: viele Autofahrer hören laut Musik – was tatsächlich nicht erlaubt ist. Allerdings würde ich Kopfhörer auf dem Rad nie nutzen, da ich als Radfahrer meine Sinne ungerne einschränke. 
  8. An Zebrastreifen müssen Radfahrer absteigen. – Nein. Sie haben nur keine Vorfahrt vor Autos und dürfen natürlich auch keine Fußgänger ärgern. (Wobei es als Autofahrer manchmal schneller geht, wenn man den Radfahrer doch durchlässt.)
  9. Wenn ich zu betrunken bin, fahre ich lieber Rad als Auto. – Kann man machen, ist aber dämlich, da das auch nicht erlaubt ist. Wer zu betrunken ist, sollte sich fahren lassen oder laufen. Wobei auch das Laufen nicht unbedingt gut ist, da habe ich auch schon Dinge erlebt…
  10. Radfahrer müssen möglichst weit rechts fahren. – Nein, denn Schlenker an Bürgersteigkanten und parkende Autos sind zu große Risiken.
  11. Tempo 30 gilt auch für Radfahrer – Witzigerweise nicht direkt. Die Beschränkung gilt für Kraftfahrzeuge (auch die stärkere Elektrofahrräder ohne die 25km/h-Begrenzung). Allerdings muss auch ein Radfahrer auf angepasste Geschwindigkeit achten. Und verkehrsberuhigte Zonen (blaues Schild) gelten für alle.