und wieder mal ein paar Peanuts – oder: Schizophrenie im modernen Managertum

500000 Euro darf ein Bankvorstand verdienen, wenn seine Bank unter den Rettungsschirm schlüpft. 500000 Euro – das ist nicht viel für Bankvorstände. Für Kindergärtnerinnen reicht es locker: den Lohn von 10 Kindergärtnerinnen kann man da leicht übernehmen, das reicht für einen kleinen Kindergarten und ein Normalbürger hätte auch noch genug zum Leben.

Für den Chef der HSH Nordbank, Herrn Nonnenmacher , reicht das aber nicht, der kriegt dann doch ein bisschen mehr. Das lässt sich aber leicht begründen, zumindest für den Aufsichtsratchef Hilmar Kopper. Und wie lautet die stichhaltige Begründung? Er hat nach den Weggängen mehrerer Vorstände neben der Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender auch deren Ressorts kommissarisch übernommen. Wenn man also mehrere Vorstandsposten auf einmal einnimmt, darf man mehr kassieren. Da es um eine Einmalzahlung von 1,4 Millionen ging (die Rentenzahlung von 1,5 Millionen unterschlagen wir mal – unterschlagen passt glaube ich nicht schlecht in den Bankenkontext), da es also um 1,4 Millionen ging zusätzlich zum eigenen Gehalt, müssen es noch 3 Posten mehr gewesen sein. Laut Zeitung waren es übrigens tatsächlich 4 Posten, die er gleichzeitig ausübte.

Die Bank hat übrigens 3 Milliarden gekriegt als Kapitalspritze von Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. 1,4 Millionen sind damit gerade mal 0,5 Promille, das reicht noch nicht mal für einen Führerscheinentzug oder einen Vorstandspfostenentzug. Erstaunlich, dass Hilmar Kopper nicht mal wieder gesagt hat, das seien ja Peanuts.

Jetzt kann man mal rechnen: nehmen wir einfach mal an, dass  Bankenvorstand ein Vollzeitposten ist, dann sollte er nominell auf 40 Stunden kommen. Eine kürzlich durchgeführte Befragung besagt, dass normale Angestellte mit nominell 40 Stunden durchschnittlich auf 43 Stunden Arbeit pro Woche kommen.

Wenn Herr Nonnenmacher also 4 Posten auf einmal hat, dann muss er 172 Stunden pro Woche arbeiten – nicht schlecht, da die normale Woche nur 168 Stunden hat. Bei der Umstellung auf Winterzeit immerhin 169 Stunden. Aber: die Rechnung stimmt natürlich nicht. Der normale Angestellte hat 6 Wochen Urlaub und 1 Woche fällt noch durch Feiertage aus. Wenn Herr Nonnenmacher auf diese 7 Wochen verzichtet, dann muss er tatsächlich nur noch 149 Stunden pro Woche arbeiten. Das heißt es bleiben sage und schreibe 19 Stunden für Schlafen, Zähneputzen, Essen und sonstige private Dinge übrig. Wobei diese Herren ja meistens auf Kosten das Geschäfts essen, deswegen nennt man das Geschäftsessen. Wenn man jetzt das Zähneputzen einfach mal auslässt, dann kann er die 19 Stunden in Schlaf investieren, dass sind beinahe 3 Stunden täglich.

Eine andere Studie, die schon etwas älter ist, besagt aber, dass Hirnschädigungen auftreten, wenn man über längere Zeit auf weniger als durchschnittlich viereinhalb Stunden Schlaf kommt. Klingt erschreckend, ist es nicht. Schon seit langem wird vermutet, dass Hirnschädigungen kein Grund sind, Vorstandsposten nicht anzutreten.

Und eins ist absolut positiv: wenn er – und das sollte er – die 19 Stunden wirklich zum Schlafen benutzt, hat er keine Zeit mehr für Sex und erspart uns die weitere Anwesenheit von Bankmanager-Genen im Genpool. Das soll uns die lächerlichen 1,4 Millionen doch wert sein.

Vielleicht kann man auch die Begründung übernehmen. Ein bisschen Persönlichkeitsspaltung von einem befreundeten Psychologen bestätigen lassen, und schon kann man in seiner Steuererklärung angeben, dass man ja eigentlich nicht einer sondern zwei, drei oder vier Personen ist. Die Lohnsteuer dürften dann kein Problem mehr sein.

Oder die Kindergärtnerin. Eine deutsche Frau hat eine Geburtsrate von 1,3 Kindern. Gut das schwankt, je nachdem ob man die Akademiker-Zuchtprämie gut oder schlecht rechnen will. Eine Kindergärtnerin, die für 10 Kinder zuständig ist, macht also das gleiche wie ungefähr 8 deutsche erziehende Frauen. 10 Kinder – bitte nicht träumen, die meisten müssen sich um mehr kümmern. Jetzt ist das natürlich schlecht gegenüberzustellen: wie viel verdient eine deutsche Frau? Wenn sie alleinerziehend ist, dann häufig nix, denn dann kann sie aufgrund unflexibler Arbeitgeber von 350 Euro Hartz 4-Regelsatz leben plus Wohnungsgeld. Dann müsste also eine Erzieherin 2800 Euro netto plus Wohngeld kriegen. Damit würden sämtliche Streiks glaube ich ad acta gelegt werden…

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